Sie sind approbierte Psychotherapeutin oder approbierter Psychotherapeut und möchten Teil unseres Praxisnetzwerks werden? Über das Formular unten können Sie sich bei uns anmelden. Direkt nach dem Absenden leiten wir Sie auf eine Seite weiter, über die Sie Ihre Approbationsurkunde, den Nachweis Ihrer Kammermitgliedschaft und den Nachweis Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sicher hochladen können (PDF, JPG oder PNG) – am besten halten Sie die Dateien schon bereit.

    Wir freuen uns über Psychotherapeut:innen für Erwachsene ebenso wie über Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Hier fragen wir nur ab, was wir für die Prüfung Ihrer Aufnahme brauchen. Weitere Angaben wie Sprachen und Aufnahmestatus tragen Sie nach Ihrer Aufnahme selbst in Ihrem persönlichen Bereich ein. Wir nutzen sie intern, um Ihnen passende Anfragen zu vermitteln; öffentlich angezeigt werden sie derzeit nicht.

    Sie melden sich an als (Pflichtfeld)

    Verfahren (Mehrfachauswahl möglich)

    Behandelte Altersgruppen (Pflichtfeld, Mehrfachauswahl möglich)

    Bieten Sie auch Videotherapie an? (Pflichtfeld)


    Barrierefreiheit der Praxis (optional, Mehrfachauswahl möglich)

    Kassenzulassung


    Dient uns als Orientierung für den Honorarsatz.

    Sie müssen keine Platzzahl zusagen. Wir möchten nur wissen, an wie viele Menschen pro Quartal wir Ihre Kontaktdaten höchstens weitergeben dürfen.

    Ihre Nachweise (Approbationsurkunde, Kammermitgliedschaft, Berufshaftpflicht) laden Sie direkt nach dem Absenden hoch: Wir leiten Sie dafür auf eine Seite weiter, über die Sie die Dateien sicher in unseren Speicher in Deutschland übertragen.

    iTeilnahmebedingungen – Was gilt, wenn Sie mitmachen?Mehr erfahren

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vermittlung: Wir geben geprüften Antragsteller:innen die Kontaktdaten aufnahmebereiter Praxen aus unserem Netzwerk. Die Betroffenen melden sich selbst bei Ihnen.

    • Profil: Nach Ihrer Aufnahme legen Sie in Ihrem persönlichen Bereich ein Profil an. Es wird derzeit nicht öffentlich angezeigt – wir nutzen es intern, um Ihnen passende Anfragen zu vermitteln.

    • Ihre Entscheidung: Ob Sie eine Behandlung übernehmen, entscheiden allein Sie – fachlich wie terminlich.

    • Honorar: Grundlage ist Ihr üblicher Satz für Selbstzahlende, höchstens jedoch im Rahmen der GOP.

    • Kosten: Wir übernehmen die Kosten der Behandlung, Ihr Honorar erhalten Sie direkt von uns. Für die Betroffenen ist die Therapie kostenfrei.

    • Ihr Umfang: Über Ihren Aufnahmestatus legen Sie fest, ob wir Ihre Kontaktdaten weitergeben; Sie können jederzeit pausieren.

    • Nachweise: Kammermitgliedschaft und Berufshaftpflicht gleichen wir einmal jährlich ab.

    • Teilnahme: kostenfrei, nicht exklusiv und jederzeit beendbar.

    Wie geht es weiter?Die ausführlichen Teilnahmebedingungen erarbeitet derzeit unser Anwalt. Nach Ihrer Aufnahme finden Sie sie in Ihrem persönlichen Bereich („Mein Bereich“). Relevant werden sie erst, wenn die erste Patientin oder der erste Patient über uns zu Ihnen kommt – Sie können sich also ganz in Ruhe anmelden.

    FAQ

    Häufige Fragen von Fachkolleg:innen

    Antworten auf Fragen, die uns Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Behandlernetzwerk gestellt haben.Stand: 06.10.2026

    Ist Aktion Therapie e.V. als gemeinnützig anerkannt?

    Ja. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt hat mit Bescheid vom 15.10.2026 nach § 60a Abgabenordnung festgestellt, dass unsere Satzung alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Anerkannt sind zwei Zwecke: mildtätige Zwecke und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Spenden und Mitgliedsbeiträge an Aktion Therapie e.V. sind damit steuerlich absetzbar, wir stellen dafür Zuwendungsbestätigungen aus.

    Wie werden die Behandlungen finanziert – und wofür werden die Mittel verwendet?

    Am 15.10.2026 beginnen wir mit der Pressearbeit, um bis zum Start unserer Crowdfunding-Kampagne ausreichend Reichweite aufzubauen. Die Kampagne startet am 30.11.2026 auf Startnext. Ab dann beantragen wir auch Fördermittel – dafür braucht es bereits eine gewisse Reichweite und ein solides Netz an Behandelnden.

    Je nach Ergebnis des Crowdfundings setzen wir die Mittel teilweise für weitere Öffentlichkeitsarbeit und vor allem für die Finanzierung der ersten Therapien ab dem 01.01.2027 ein. Sobald Mittel vorhanden sind, legen wir jede Verwendung auf unserer Website offen.

    Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein und Unternehmen des Vorstands? Fließen Vereinsmittel an Vorstandsmitglieder?

    Nein. Die beruflichen Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder sind vollständig unabhängig vom Verein; es handelt sich nicht um mit dem Verein verbundene Unternehmen. Es fließen keinerlei Mittel des Vereins an diese oder andere Unternehmen.

    Mindestens im ersten Jahr sind zudem keine Vergütungen für den Vorstand oder andere Mitglieder vorgesehen – wir arbeiten alle ehrenamtlich.

    Wie wird das Honorar geregelt? Gibt es einen Höchstsatz?

    Wir planen, uns an Ihrem üblichen Satz für Selbstzahlende zu orientieren, begrenzt auf den Rahmen der GOP. Die Einzelheiten regeln unsere Teilnahmebedingungen für das Netzwerk, die derzeit rechtlich abgestimmt werden.

    Nach Ihrer Aufnahme finden Sie die Teilnahmebedingungen in Ihrem persönlichen Bereich („Mein Bereich“). Auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch gern per E-Mail zu, sobald sie fertig sind.

    Was passiert mit meinen Nachweisen – wer hat Zugriff und wann wird gelöscht?

    Ihre Nachweise verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Prüfung Voraussetzung für die Aufnahme in unser Behandlernetzwerk ist. Die Unterlagen werden ausschließlich von Aktion Therapie e.V. verarbeitet; verbundene Unternehmen gibt es nicht. Zugriff haben nur die beiden Vorstandsmitglieder. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung findet nicht statt. Einziger externer Dienstleister ist IONOS als technischer Anbieter von Website und E-Mail-Postfächern (Rechenzentren in Deutschland); IONOS arbeitet als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ausschließlich nach unserer Weisung.

    Wir löschen die Kopien unmittelbar nach der Prüfung, spätestens nach 30 Tagen, auch bei einer Aufnahme. Danach bewahren wir nur einen Prüfvermerk auf, also welche Nachweise wann geprüft wurden, und gleichen Kammermitgliedschaft und Berufshaftpflicht einmal jährlich erneut ab. Diesen Vermerk löschen wir spätestens drei Jahre nach Ende der Zusammenarbeit.

    Reichen geschwärzte Kopien? Geht es auch ganz ohne Kopien?

    Ja, geschwärzte Kopien reichen völlig aus. Sichtbar sein müssen nur Ihr Name, die Approbation (Datum und ausstellende Behörde), die Kammerzugehörigkeit sowie Versicherer und Gültigkeit der Berufshaftpflicht.

    Alternativ ist eine reine Sichtprüfung in einem kurzen Videotermin möglich, ohne dass wir Kopien anfertigen.

    Gibt es einen gesicherten Weg, die Unterlagen zu übermitteln?

    Ja. Nach Ihrer Anmeldung laden Sie die Nachweise über unsere Seite Nachweise hochladen direkt in einen geschützten Speicher (IONOS HiDrive, Rechenzentren in Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag) hoch. Die Übertragung ist verschlüsselt, über den Upload-Link kann niemand Dateien ansehen, und Zugriff hat ausschließlich unser Vorstand.

    Alternativ können Sie die Unterlagen per E-Mail als passwortgeschützte Datei senden und uns das Passwort telefonisch oder per SMS nennen. Auch der Postweg oder eine reine Sichtprüfung per Video ist möglich.

    Wo finde ich die vollständigen Datenschutzhinweise?

    Alle Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung; die Angaben zur Netzwerk-Anmeldung stehen in Abschnitt 6.2.

    Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an netzwerk@aktiontherapie.de.